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Vinted fragt nach der Steuer-ID: Warum und was dann passiert

Wenn Vinted dich auffordert, ein „DAC7-Formular“ mit deiner Steuer-Identifikationsnummer auszufüllen, hast du in diesem Kalenderjahr 30 Verkäufe oder 2.000 € Gutschrift erreicht. Die Plattform muss die Nummer dann erheben und deine Verkaufsdaten bis zum 31. Januar des Folgejahres melden; über den EU-Austausch erreichen sie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Reichst du das Formular nicht ein, kann Vinted Verkäufe und Auszahlungen sperren. Die Meldung selbst ist keine Steuerfestsetzung: Ob Steuern anfallen, entscheidet das Einkommensteuerrecht, nicht das Formular.

Warum Vinted fragen muss: die Rechtsgrundlage

Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), mit dem Deutschland die EU-Richtlinie DAC7 umgesetzt hat. § 17 Abs. 1 PStTG verpflichtet den Plattformbetreiber, für natürliche Personen „Informationen nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 zu erheben“; dazu gehört „jede Steueridentifikationsnummer, die dem Anbieter erteilt wurde“ (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 PStTG). Für Privatpersonen in Deutschland ist das die elfstellige Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung (§ 6 Abs. 4 PStTG; Unternehmen nennen vorrangig ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer). Vinted (Vinted UAB, Litauen) meldet nach den DAC7-Regeln seines Sitzstaats; die Pflichten sind in allen EU-Staaten gleich, hier zitiert nach dem deutschen PStTG. Die Daten erreichen das BZSt über den EU-Austausch.

Vinted hat dabei keinen Spielraum. Freigestellt ist nur, wer im Kalenderjahr auf derselben Plattform „in weniger als 30 Fällen“ Waren verkauft „und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat“ (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG). Für alle anderen muss die Plattform ihre Sorgfaltspflichten, also Erhebung und Plausibilitätsprüfung der Angaben, bis zum 31. Dezember des Meldezeitraums abschließen (§ 20 Abs. 1 PStTG). Deshalb häufen sich die Aufforderungen im Herbst und zum Jahresende. Wie die beiden Grenzen gezählt werden, erklärt der Ratgeber Vinted und Steuern: 30 Verkäufe, 2.000 Euro.

Welche Angaben Vinted abfragt

§ 14 Abs. 2 PStTG legt fest, was Vinted über dich als Privatperson zusammenträgt und später meldet:

  • Vor- und Nachname sowie die Anschrift deines Wohnsitzes
  • deine Steuer-Identifikationsnummer mit dem Staat, der sie erteilt hat
  • eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden (als Privatverkäufer normalerweise nicht)
  • dein Geburtsdatum
  • die Kennung deines Auszahlungskontos, in der Regel die IBAN, und den Namen des Kontoinhabers, falls abweichend

Vieles davon liegt Vinted aus deinem Konto und der Identitätsprüfung für den Geldbeutel bereits vor. Neu abgefragt wird vor allem die Steuer-ID; die übrigen Angaben bestätigst oder ergänzt du im Formular. Das Gesetz nennt als Ersatz für eine fehlende Steuer-ID den Geburtsort (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 PStTG); in Deutschland Ansässige besitzen aber ohnehin eine Identifikationsnummer.

Wann die Aufforderung kommt

Vinted beschreibt den Ablauf in seiner Hilfe so: Betroffen ist jedes Mitglied, das innerhalb eines Kalenderjahres „mindestens 30 Verkäufe abschließt oder über 2000 € verdient“. Die Plattform kontaktiert dich „bis zum Ende des Jahres“, du musst nicht selbst aktiv werden. Das Formular ist laut Vinted „normalerweise“ Anfang Januar einzureichen, „in manchen Fällen hast du länger Zeit“. Die Aufforderung erscheint in der App oder per E-Mail, meist im letzten Quartal.

Vinted schreibt „über 2000 €“ und folgt damit dem Wortlaut der EU-Richtlinie; das deutsche PStTG formuliert mit „weniger als 2 000 Euro“ einen Cent strenger. Für die Praxis spielt der Unterschied keine Rolle. Eine einmal geprüfte Steuer-ID darf Vinted bis zu 36 Monate weiterverwenden (§ 20 Abs. 2 PStTG), du gibst sie also nicht jedes Jahr neu ein.

Wo du in diesem Jahr stehst, zeigt der kostenlose Meldegrenzen-Check: Anzahl der Verkäufe und Summe eingeben, Abstand zu beiden Grenzen ablesen.

Was mit deinen Daten passiert: der Weg zum BZSt

Nach dem Jahreswechsel übermittelt Vinted die Daten aller meldepflichtigen Anbieter „spätestens zum 31. Januar des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt“ (§ 13 Abs. 1 PStTG); über den EU-Austausch erreichen sie das BZSt. Gemeldet werden neben den Angaben aus dem Formular deine Verkaufszahlen: die Zahl der Verkäufe je Quartal, die je Quartal gutgeschriebene Vergütung und einbehaltene Gebühren (§ 14 Abs. 2 PStTG). Für Verkäufe im Jahr 2026 heißt das: Meldung bis zum 31. Januar 2027.

Das BZSt leitet die Daten an die Landesfinanzbehörden weiter, also an dein Finanzamt, oder an die Behörden eines anderen EU-Staats, wenn du dort ansässig bist. Die Behörde selbst schreibt in ihren FAQ für Anbieter: „Sie erhalten nicht automatisch eine höhere Steuerfestsetzung basierend auf den Informationen, die das BZSt von Ihnen erhält.“ Die Daten dienen als Kontrollinformationen. Reichst du das Formular verspätet ein, meldet Vinted nach; fehlerhafte Meldungen muss die Plattform „unverzüglich“ korrigieren (§ 13 Abs. 1 Satz 2 PStTG).

Was du selbst erhältst

Du erfährst, was über dich gemeldet wird, und zwar von Vinted, nicht vom Finanzamt. § 22 PStTG verpflichtet die Plattform zweifach: Vor der ersten Meldung informiert sie dich allgemein darüber, dass deine Daten für das Besteuerungsverfahren erhoben und gemeldet werden (Abs. 1). Bis zum 31. Januar des Folgejahres teilt sie dir außerdem die konkret über dich gemeldeten Informationen mit (Abs. 2). Das BZSt beschreibt die Praxis so: „Im Januar jeden Jahres stellt der Plattformbetreiber Ihnen eine Übersicht über die gemeldeten Daten für das vorangegangene Kalenderjahr bereit.“ Vinted formuliert: „Du erhältst eine Kopie der übermittelten Infos.“

Diese Übersicht solltest du aufheben und mit deinen eigenen Aufzeichnungen abgleichen. Stimmt etwas nicht, etwa weil stornierte Verkäufe mitgezählt wurden, wende dich an Vinted: Nach Auskunft des BZSt können „Änderungen nur von dem Plattformbetreiber veranlasst werden“.

Wenn du die Steuer-ID nicht angibst

Ignorieren hilft nicht, weil das Gesetz der Plattform einen festen Ablauf vorschreibt. Nach § 23 PStTG muss Vinted dich zweimal an die fehlenden Angaben erinnern. Bleiben beide Erinnerungen ohne Erfolg, muss die Plattform frühestens 60 und spätestens 180 Tage nach ihrer ersten Aufforderung handeln: Konto sperren, Registrierung löschen oder die Vergütung einbehalten. Die Maßnahme ist „aufzuheben, sobald der Anbieter die ersuchten Informationen vorgelegt hat“.

Vinted setzt das nach eigener Darstellung so um: Ohne eingereichtes Formular kannst du „nicht mehr auf Vinted verkaufen oder auf deinen Vinted-Geldbeutel zugreifen“. Und: „Den Zugang kannst du jederzeit zurückerhalten, indem du das Formular nachreichst.“ Guthaben verfällt nicht, es bleibt bis zur Nachreichung gesperrt. Das BZSt bestätigt diese Pflicht: Wer nicht kooperiert, ist „nach entsprechenden Hinweisen und Warnungen von der Plattform zu entfernen“, oder die „ausstehende Vergütung“ wird einbehalten.

Die Meldung unterbleibt durch Schweigen nicht. Vinted meldet meldepflichtige Anbieter mit den vorhandenen Daten, also Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontokennung und Umsätzen; nur die Steuer-ID fehlt dann. Wer die Nummer verweigert, gewinnt nichts, riskiert aber Auszahlung und Konto.

Meldung heißt nicht Steuerpflicht

Das PStTG regelt nur, wer welche Daten an wen übermittelt. Ob aus deinen Verkäufen Steuer entsteht, richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz. Beim privaten Verkauf gebrauchter Alltagskleidung fällt in der Regel keine Steuer an, weil Gegenstände des täglichen Gebrauchs von der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte ausgenommen sind; anders kann es bei gewerblichem Handel oder bei Sammlerstücken mit Wertsteigerung aussehen. Vinted schreibt dazu: „Das Fertigstellen eines Berichts und das Übermitteln von Daten heißt nicht gleichzeitig, dass du auf deine Vinted-Verkäufe Steuern zahlen musst.“ Die Prüfschritte nach § 23 EStG und die Kriterien für Gewerblichkeit erklärt der Ratgeber Vinted und Steuern. Ob sie auf dich zutreffen, klärt eine Steuerberatung oder das Finanzamt, nicht dieser Text.

Steuer-ID, Steuernummer, USt-IdNr: die Unterschiede

Vinted fragt nach der Steuer-Identifikationsnummer (IdNr). Sie ist laut BZSt „eine elfstellige Nummer“, die „dauerhaft gültig“ ist und sich „auch nicht z. B. durch einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die Änderung des Familienstandes“ ändert. Jede in Deutschland gemeldete Person hat eine. Du findest sie „im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung“ und im Mitteilungsschreiben des BZSt; sonst kannst du sie über das Eingabeformular des BZSt erneut anfordern, die Antwort kommt nur per Post.

Die Steuernummer vergibt dein Finanzamt, sie kann sich ändern, und wer keine Steuererklärung abgibt, hat oft keine. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer brauchen nur Unternehmer. Vinted meint im Formular keine der beiden. Die Angabe der Steuer-ID bedeutet auch nicht, dass du ein Gewerbe hast oder anmelden musst; sie ist eine persönliche Kennziffer, kein Unternehmermerkmal.

Vinted Pay ab 05.10.2026

Zum 05.10.2026 gelten neue Vinted-AGB: Der Zahlungsdienst wechselt von Mangopay zu Vinted Pay, Guthaben und Identitätsdaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Auszahlungskonto wandern laut Vinted mit. Die Käuferschutz-Gebühr (ab 05.10.2026 „Vinted-Gebühr“) behält laut Vinted Höhe und Zahler. Die Steuer-ID-Abfrage ist davon getrennt: Sie beruht auf dem PStTG, nicht auf den AGB. Ob Vinted die DAC7-Sperre technisch an Vinted Pay koppelt, war am 23.09.2026 nicht dokumentiert.

Was du jetzt tun kannst

  • Formular ausfüllen, sobald es erscheint. Steuer-ID vom Steuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder dem BZSt-Schreiben abtippen, Anschrift und Geburtsdatum prüfen, absenden.
  • Steuer-ID rechtzeitig besorgen, wenn du sie nicht findest. Die erneute Mitteilung durch das BZSt kommt per Post und dauert; wer im Dezember anfragt, hat sie im Januar unter Umständen noch nicht.
  • Eigene Aufstellung führen: je Kalenderjahr Datum, Artikel, Verkaufspreis, Gutschrift, Stornierungen. Damit gleichst du die Übersicht von Vinted im Januar ab.
  • Kopie der Meldung aufheben. Sie belegt, welche Zahlen beim Finanzamt liegen.
  • Steuerfragen an eine Steuerberatung, einen Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt richten, nicht an Vinted.

Das Werkzeug Schrankpilot zählt im Browser mit, wie viele Verkäufe und welche Summe in deinem Vinted-Konto im Kalenderjahr zusammengekommen sind, und stellt die Aufstellung deiner eigenen Verkäufe zusammen. Es bewertet keinen Verkauf als steuerfrei oder steuerpflichtig und überträgt deine Verkaufsdaten nicht an uns.

Häufige Fragen

Muss ich Vinted meine Steuer-ID geben?

Wenn du im Kalenderjahr 30 Verkäufe oder 2.000 € Gutschrift erreicht hast, muss Vinted sie nach § 17 PStTG erheben. Verweigerst du die Angabe, muss die Plattform nach zwei Erinnerungen dein Konto sperren oder Auszahlungen einbehalten (§ 23 PStTG). Unterhalb beider Grenzen fragt Vinted nicht.

Was passiert, wenn ich das DAC7-Formular nicht ausfülle?

Vinted erinnert dich, sperrt dann Verkäufe und den Zugriff auf deinen Geldbeutel und meldet deine Daten trotzdem nach den DAC7-Regeln, nur ohne Steuer-ID. Sobald du das Formular nachreichst, wird die Sperre aufgehoben; Guthaben verfällt nicht.

Bis wann muss ich die Steuer-ID angeben?

Vinted nennt „normalerweise“ Anfang Januar, in manchen Fällen länger. Die Plattform selbst muss bis zum 31. Januar des Folgejahres melden. Je früher du das Formular ausfüllst, desto sicherer bleibt dein Konto im Januar nutzbar.

Bekomme ich eine Kopie dessen, was Vinted meldet?

Ja. Vinted muss dich nach § 22 PStTG bis zum 31. Januar des Folgejahres informieren; das BZSt spricht von einer „Übersicht über die gemeldeten Daten“, Vinted von einer „Kopie der übermittelten Infos“. Abweichungen meldest du an Vinted, nur die Plattform kann korrigieren.

Heißt Steuer-ID angeben, dass ich Steuern zahlen muss?

Nein. Die Angabe erfüllt eine Meldepflicht der Plattform. Ob Steuer anfällt, hängt davon ab, ob du gewerblich handelst oder ob ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vorliegt; getragene Alltagskleidung ist in der Regel ausgenommen. Das ist eine Frage für die Steuerberatung, nicht für das Formular.

Steuer-ID oder Steuernummer: Welche will Vinted?

Die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer, die jede in Deutschland gemeldete Person vom BZSt erhalten hat. Nicht gemeint sind die vom Finanzamt vergebene Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Quellen

  • § 4, § 6, § 13, § 14, § 17, § 20, § 22, § 23 PStTG, gesetze-im-internet.de/psttg – abgerufen 23.09.2026
  • § 139b, § 139c Abgabenordnung, gesetze-im-internet.de/ao_1977 – abgerufen 23.09.2026
  • BZSt, „Fragen und Antworten für Anbieter“ (DAC7), bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/FAQ – abgerufen 23.09.2026
  • BZSt, „Häufig gestellte Fragen zu den Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber“ (FAQ_PStTG.pdf) – abgerufen 23.09.2026
  • BZSt, „Steuerliche Identifikationsnummer“, bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer – abgerufen 23.09.2026
  • BMF-Schreiben vom 02.02.2023, „Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz“, IV B 6 - S 1316/21/10019 :025 – abgerufen 22.09.2026
  • Vinted-Hilfe 1149 „DAC7: Was du wissen solltest“ und vinted.de/dac7 – abgerufen 23.09.2026
  • Händlerbund, „Vinted Pay: Das ändert sich für Nutzer beim Zahlungsverkehr“, ohn.haendlerbund.de, 03.09.2026; onlinemarktplatz.de, „Vinted Pay Deutschland: Wallet-Wechsel bis 5. Oktober“ – abgerufen 23.09.2026
  • § 23 EStG, gesetze-im-internet.de/estg/__23.html – abgerufen 22.09.2026

Keine Steuerberatung. Schrankpilot ist ein Werkzeug, das die Daten deines eigenen Vinted-Kontos zusammenstellt und mit deinen Angaben rechnet. Die Ratgeber-Texte geben allgemeine Informationen mit Quellen wieder; sie beziehen sich nicht auf deinen Einzelfall. Wir leisten keine Hilfe in Steuersachen, bewerten keine einzelnen Verkäufe als steuerfrei oder steuerpflichtig und beantworten keine Steuerfragen zu deiner Situation. Ob du Verkäufe versteuern musst, ob du gewerblich handelst oder ob du ein Gewerbe anmelden musst, hängt von deinem Einzelfall ab; verbindlich klären das eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater, ein Lohnsteuerhilfeverein (bei Arbeitnehmern) oder das Finanzamt.

Dieser Ratgeber bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland am 23.09.2026; Gesetze, Verwaltungsauffassungen und die Abläufe bei Vinted können sich ändern. Werkzeuge auf dieser Website rechnen ausschließlich mit deinen eigenen Angaben und bewerten keine Verkäufe als steuerfrei oder steuerpflichtig. Dieser Ratgeber ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zur Vinted UAB oder zu Vinted Pay.