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Vinted und Steuern: Was ab 30 Verkäufen oder 2.000 Euro passiert

Vinted meldet deine Verkäufe an die Steuerbehörden, wenn du dort in einem Kalenderjahr 30 oder mehr Verkäufe abschließt oder 2.000 € oder mehr gutgeschrieben bekommst. Eine der beiden Grenzen genügt. Vinted (Vinted UAB, Litauen) meldet nach den DAC7-Regeln seines Sitzstaats; die Daten erreichen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über den EU-Austausch. Ob du Steuern zahlen musst, entscheidet die Meldung nicht; das richtet sich nach dem Einkommensteuerrecht. Für den privaten Verkauf getragener Alltagskleidung fällt dort in der Regel keine Steuer an, anders kann es bei gewerblichem Handel oder bei Sammlerstücken aussehen.

Die Meldegrenzen: 30 Verkäufe oder 2.000 Euro

Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), mit dem Deutschland die EU-Richtlinie DAC7 umgesetzt hat. § 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG stellt Anbieter von der Meldung frei, die „im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen“ Waren verkauft „und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen“ haben. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Das Bundesfinanzministerium erläutert das in seinem Schreiben vom 02.02.2023 mit einem Beispiel: Wer 32 Artikel für zusammen 200 € verkauft, wird gemeldet, weil die Zahl der Verkäufe über 29 liegt.

Was dabei oft übersehen wird:

  • Gezählt werden Verkaufsabschlüsse, nicht Artikel. Ein Paket mit fünf Teilen an einen Käufer ist ein Fall. Maßgeblich ist laut BMF die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse.
  • Es gilt je Plattform und je Kalenderjahr. Jede Plattform meldet für sich; Verkäufe auf verschiedenen Plattformen werden dabei nicht zusammengerechnet.
  • Die Vergütung ist der Betrag, der dir gutgeschrieben wird (§ 5 Abs. 2 PStTG), also nach Abzug von Gebühren, die die Plattform einbehält. Bei Vinted ist das in der Regel der Artikelpreis; Versand und Käuferschutz zahlt der Käufer an Vinted, sie fließen dir nicht zu. Stornierte oder erstattete Verkäufe zählen nicht. Wie Vinted im Detail rechnet, veröffentlicht die Plattform nicht.
  • Die Grenze wird erreicht, nicht überschritten. Der 30. Verkauf oder der Euro, der die Summe auf 2.000 € bringt, reicht.

Ob du in diesem Jahr im Meldebereich liegst, zeigt dir der kostenlose Meldegrenzen-Check: Anzahl und Summe eingeben, Ergebnis lesen.

Welche Daten Vinted übermittelt

Meldende Plattformen übermitteln nach § 14 PStTG unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung des Anbieters, dazu die Zahl der Verkäufe, die je Quartal gezahlte Vergütung und die einbehaltenen Gebühren; die Pflichten sind in allen EU-Staaten gleich, hier zitiert nach dem deutschen PStTG. Frist ist der 31. Januar des Folgejahres (§ 13 PStTG); erstmals betroffen war das Jahr 2023. Das BZSt leitet die Daten an die Landesfinanzbehörden weiter, also an dein Finanzamt.

Hast du eine der beiden Grenzen erreicht, meldet sich Vinted laut eigener Hilfe spätestens bis zum Jahresende und bittet dich, ein DAC7-Formular mit deiner Steuer-ID auszufüllen; die Plattform ist dazu gesetzlich verpflichtet (§ 17 PStTG; für die Vinted UAB gelten die gleichlautenden litauischen Vorschriften). Reichst du das Formular nicht ein, kann Vinted Auszahlungen und Verkäufe sperren, bis du es nachholst (§ 23 PStTG). Die Steuer-ID ist die elfstellige Nummer, die du zum Beispiel auf deinem Steuerbescheid oder deiner Lohnsteuerbescheinigung findest. Sie ist keine Steuernummer und kein Hinweis auf ein Gewerbe.

Gemeldet heißt nicht steuerpflichtig

Das PStTG ist reines Verfahrensrecht. Das BMF stellt in seinem Schreiben klar, dass das Gesetz „ausschließlich steuerliches Verfahrensrecht“ enthält und die übrigen Steuergesetze nicht berührt. Das BZSt schreibt in seinen FAQ für Anbieter, dass eine Meldung nicht automatisch zu einer höheren Steuerfestsetzung führt. Das Finanzamt erhält Zahlen; ob daraus Steuer folgt, prüft es nach den im nächsten Abschnitt beschriebenen Regeln.

Wann private Verkäufe steuerpflichtig sein können: § 23 EStG in Grundzügen

Wer nicht gewerblich handelt, fällt mit Verkäufen höchstens unter das „private Veräußerungsgeschäft“ nach § 23 EStG. Drei Prüfschritte entscheiden, ob dabei Steuer anfallen kann.

Die Jahresfrist

Steuerlich relevant sind nur Verkäufe von Gegenständen, bei denen „der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt“ (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Was du länger als ein Jahr besessen hast, ist als privates Veräußerungsgeschäft nicht steuerbar.

Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind ausgenommen

Der Gesetzestext ist eindeutig: „Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.“ Der Bundesfinanzhof hat am 27.01.2026 (IX R 4/25) entschieden, dass es sich „bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln“ muss, „die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen“; der Wert eines Gegenstands ist für sich kein Kriterium. Nach dieser Definition fallen getragene Kleidung, Kinderschuhe oder ein gebrauchter Kinderwagen regelmäßig darunter. Anders kann es bei Sammlerstücken mit Wertsteigerungspotenzial aussehen, etwa limitierten Sneakern oder Luxusuhren, die kurz nach dem Kauf teurer weiterverkauft werden.

Die Freigrenze von 1.000 Euro

Bleibt nach den ersten beiden Schritten etwas übrig, gilt: „Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat“ (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG). Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 1.000 € oder mehr ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Gewinn meint Verkaufspreis abzüglich Anschaffungs- und Verkaufskosten; Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres können damit verrechnet werden.

Privat oder gewerblich: die Kriterien

Die Regeln oben gelten für private Verkäufe. Wer gewerblich handelt, versteuert Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, unabhängig von Jahresfrist und Freigrenze. Gewerblich ist nach § 15 Abs. 2 EStG eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Die Rechtsprechung zieht dafür unter anderem diese Indizien heran:

  • Einkauf von Waren mit dem Ziel, sie weiterzuverkaufen
  • hohe Stückzahlen über längere Zeit
  • Verkauf von Neuware oder vielen gleichartigen Artikeln
  • händlertypisches Auftreten, zum Beispiel Shop-Charakter, Werbung, feste Konditionen

Eine feste Zahl an Verkäufen gibt es nicht; die 30-Verkäufe-Grenze des PStTG hat mit dieser Frage nichts zu tun. Wer nur den eigenen Kleiderschrank leert, handelt in der Regel nicht gewerblich, auch wenn dabei viele Verkäufe zusammenkommen. Wer regelmäßig einkauft, um auf Vinted zu verkaufen, sollte die Einstufung prüfen lassen. Zu den Folgen einer Gewerblichkeit gehören Gewerbeanmeldung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ein Pro-Konto bei Vinted und Fragen zur Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, Differenzbesteuerung nach § 25a UStG). Diese Einordnung ist Einzelfallarbeit für eine Steuerberatung.

Österreich

Die Grenzen 30 Verkäufe oder 2.000 € stammen aus der EU-Richtlinie DAC7 und gelten deshalb in allen EU-Ländern; Österreich hat sie im Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) umgesetzt. Ob Verkäufe dort steuerpflichtig sind, richtet sich nach österreichischem Einkommensteuerrecht, nicht nach § 23 EStG.

Was du aufbewahren solltest

Wer belegen kann, was er verkauft hat, erspart sich Rückfragen. Sinnvoll sind

  • eine Aufstellung aller Verkäufe je Kalenderjahr mit Datum, Artikel, Verkaufspreis und Gutschrift,
  • wo vorhanden Kaufbelege oder eine Notiz zu Anschaffungsdatum und -preis,
  • Nachweise über Rücksendungen und Stornierungen,
  • die Bestätigung, welche Daten Vinted gemeldet hat, falls du sie erhältst.

Eine Tabelle reicht; das Werkzeug Schrankpilot stellt dir die Aufstellung deiner eigenen Verkäufe im Browser zusammen und zählt mit, wie viele Verkäufe und welche Summe im Kalenderjahr bisher zusammengekommen sind.

Häufige Fragen

Meldet Vinted ab 30 Verkäufen oder ab 2.000 Euro?

Sobald eine der beiden Grenzen erreicht ist: 30 Verkäufe oder 2.000 € Vergütung im Kalenderjahr auf derselben Plattform. Wer 32 Teile für zusammen 200 € verkauft, wird gemeldet; wer 10 Teile für 2.500 € verkauft, ebenfalls.

Muss ich Steuern zahlen, wenn Vinted mich meldet?

Nicht automatisch. Die Meldung ist ein Verfahren, keine Steuerfestsetzung. Ob Steuer anfällt, hängt davon ab, ob du gewerblich handelst oder ob ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vorliegt. Getragene Alltagskleidung ist als Gegenstand des täglichen Gebrauchs in der Regel davon ausgenommen.

Warum fragt Vinted nach meiner Steuer-ID?

Weil die DAC7-Regeln die Plattform verpflichten, die Steuer-Identifikationsnummer meldepflichtiger Anbieter zu erheben; in Deutschland steht das in § 17 PStTG, für die Vinted UAB im litauischen Recht. Die Steuer-ID ist keine Steuernummer und bedeutet nicht, dass du ein Gewerbe anmelden musst.

Zählt ein Paket mit mehreren Artikeln als ein Verkauf?

Ja. Nach dem BMF-Schreiben vom 02.02.2023 zählt die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse, nicht die Zahl der Artikel.

Ab wann bin ich auf Vinted gewerblich?

Dafür gibt es keine Verkaufszahl. Entscheidend sind Kriterien wie Einkauf zum Weiterverkauf, hohe Stückzahlen über längere Zeit und händlertypisches Auftreten. Die Einstufung im Einzelfall gehört zu einer Steuerberatung oder zum Finanzamt.

Quellen

  • § 4, § 5, § 13, § 14, § 17, § 23 PStTG, gesetze-im-internet.de/psttg – abgerufen 23.09.2026
  • BMF-Schreiben vom 02.02.2023, „Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz“, IV B 6 - S 1316/21/10019 :025 – abgerufen 22.09.2026
  • BZSt, „Häufig gestellte Fragen zu den Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber“, bzst.de – abgerufen 22.09.2026
  • Vinted-Hilfe 1149 „DAC7: Was du wissen solltest“, 1308, vinted.de/dac7 – abgerufen 23.09.2026
  • § 23 EStG, gesetze-im-internet.de/estg/__23.html – abgerufen 22.09.2026
  • BFH, Urteil vom 27.01.2026, IX R 4/25, bundesfinanzhof.de – abgerufen 22.09.2026
  • § 15 Abs. 2 EStG; § 19, § 25a UStG, gesetze-im-internet.de – abgerufen 22.09.2026

Keine Steuerberatung. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen mit Quellenangaben wieder und bezieht sich auf die Rechtslage in Deutschland am 22.09.2026. Er wendet das Steuerrecht nicht auf deinen Einzelfall an und ersetzt keine Beratung durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt. Ob und wie deine Verkäufe zu versteuern sind, hängt von deinen persönlichen Umständen ab; Gesetze und Verwaltungsauffassungen können sich ändern. Werkzeuge auf dieser Website rechnen ausschließlich mit deinen eigenen Angaben und bewerten keine Verkäufe als steuerfrei oder steuerpflichtig. Dieser Ratgeber ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zu Vinted UAB.